Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33881
VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10 (https://dejure.org/2010,33881)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.12.2010 - 5 L 208/10 (https://dejure.org/2010,33881)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 5 L 208/10 (https://dejure.org/2010,33881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,33881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2009 - 11 S 58.08

    Störung wild lebender Tiere (hier: Biber) durch die Beseitigung oder Öffnung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Zutreffenderweise geht der Antragsgegner von einem ganzjährigen Schutz des Bibers, einem Tier der nach Anhang IV der Richtlinie 43/92/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 streng geschützten Art, aus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. August 2009 - 11 S 58.08 - juris Rn. 7).

    Im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes muss es in Anbetracht der Irrevisibilität einer etwaigen Schädigung genügen, dass die Störungshandlungen hierzu jedenfalls geeignet sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 11. August 2009 - 11 S 58.08 - juris Rn. 9).

    Wird weiter berücksichtigt, dass die Jungensterblichkeit der Biber hoch ist und nur 20 bis 50 % der wenigstens ein Jahr auf Hilfe älterer Familienangehöriger angewiesenen Jungtiere ein Alter von zwei Jahren erreichen, so ist jedenfalls die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die vom Antragsteller erstrebten Maßnahmen sich schädigend auf die lokale Population auswirken können (vgl. den bereits zitierten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg - 11 S 58.08 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.02.2010 - 1 BvR 2736/08

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über Entschädigungsregelung für

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Eine allgemeine Wertgarantie vermögenswerter Rechtspositionen erfolgt aus Art. 14 Abs. 1 GG nicht; eine Minderung der Wirtschaftlichkeit ist grundsätzlich ebenso hinzunehmen wie eine Verschlechterung der Verwertungsaussichten (BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 1 BvR 2736/08 - juris Rn. 38, 48).

    Diese Vorgaben sind auch bei der Gesetzesanwendung durch die Verwaltung zu beachten, insbesondere wenn die Verwaltung einen Spielraum bei der Anwendung eigentumsbestimmender Normen hat (BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2010 - a.a.O. - juris Rn. 39, 40, 48 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.05.1995 - 4 B 90.95

    Beschwerde - Bauerwartungsland - Landschaftspflegegesetz - Grundstückseigentum -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Nutzungsverbote oder -beschränkungen aus Gründen des Naturschutzes stellen nach der Rspr. des BVerwG Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 1995 - 4 B 90/95 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris Rn. 23 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Art. 19 Abs. 4 GG verlangt nicht nur bei Anfechtungs-, sondern auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 07.12.2010 - 5 L 208/10
    Ist die geltend gemachte materielle Rechtsposition grundsätzlich sicherungsfähig, hängt die Bejahung eines Anordnungsanspruchs nach der - verfassungsrechtlich unbedenklichen - Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte regelmäßig davon ab, welche Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren bestehen (BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 12, 14 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht